6330 Kufstein

Salurner Straße 5, Tirol

+43 (0)5372 6923-0

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

Mail office@gaun.at

Ihre Nachricht ist willkommen

Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

Vermietungen innerhalb der Familie werden nur unter besonderen Voraussetzungen steuerlich anerkannt. In einer aktuellen Entscheidung stellt das Bundesfinanzgericht (BFG) klar, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Das BFG hielt unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) fest, dass Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen steuerlich nur dann anzuerkennen sind, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Vereinbarung muss nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,
  • sie muss einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben,
  • sie wäre unter fremden Dritten zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden.
  • Darüber hinaus muss die tatsächliche Erfüllung des Vertrages in Einklang mit den vorgenannten Voraussetzungen erfolgen.

Tipp
Vereinbarungen innerhalb der Familie müssen fremdüblich gestaltet sein, damit sie steuerlich anerkannt werden. Häufig ist die Beurteilung der Fremdüblichkeit schwierig. Daher empfiehlt es sich, uns bereits vor Abschluss entsprechender Vereinbarung zu konsultieren, um mögliche Risiken zu minimieren.

Salurner Straße 5
6330 Kufstein
Österreich 

Tel.: +43 (0)5372 6923-0 
Fax +43 (0)5372 6923-25 
E-Mail office@gaun.at

Bürozeiten
Montag – Donnerstag8:00 – 12:00 Uhr 
14:00 – 17:00 Uhr
Freitag8:00 – 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung.

 

Das Kleingedruckte