Der Schritt in die Selbstständigkeit ist aufregend – und bringt viele Entscheidungen mit sich. Damit der Start ein wenig leichter wird, gibt es den Gründungsbonus: eine einfache und unbürokratische Unterstützung für Neu‑Gründer:innen.
Was bringt dir der Gründungsbonus?
€ 250,– auf deine erste Steuerberater‑Honorarnote
Wenn du neu gründest, kannst du dir € 250,– rückerstatten lassen. Der Betrag wird dir nach Einreichung deiner ersten Honorarnote ausbezahlt. Eine kleine, aber spürbare Entlastung in der Anfangsphase.
Wer kann den Gründungsbonus nutzen?
Der Bonus gilt für alle, die nach dem NeuFöG als Neu‑Gründer:innen gelten.
Das heißt:
- du eröffnest einen neuen Betrieb (gewerblich, land‑/forstwirtschaftlich oder selbstständig)
- und warst in den letzten 5 Jahren nicht in vergleichbarer Form selbstständig.
Keine Neugründung liegt vor, wenn lediglich die Rechtsform wechselt oder der Betrieb übernommen wird.
Warum ist der Bonus sinnvoll?
Gerade am Anfang tauchen viele Fragen rund um Steuern, Abgaben und rechtliche Themen auf.
Der Gründungsbonus bietet dir:
- finanzielle Unterstützung
- schnellen Zugang zu fachlicher Begleitung
- Sicherheit bei wichtigen Entscheidungen
Wie beantragst du den Gründungsbonus?
Einfach online – dauert nur wenige Minuten.
So geht’s:
- 1. Online-Formular ausfüllen
- 2. Gründungsnachweis hochladen (z. B. GISA-Auszug, Firmenbuch, SVS-Anmeldung)
- 3. Freigabe durch die Kammer
- 4. Erste Honorarnote hochladen
- 5. € 250,– werden direkt auf dein Konto überwiesen
