Verkauf eines Kundenstocks

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass der Verkauf eines Kundenstocks eine sonstige Leistung und keine Lieferung ist. Das widerspricht der Ansicht der Finanz und kann umsatzsteuerliche Konsequenzen für den Veräußerer haben.

Weiterlesen »

Ärzte-KFZ: Privat oder betrieblich?

Wie Gewinne aus der Veräußerung sowie laufende Aufwendungen von Fahrzeugen von selbständigen Ärzten ertragsteuerlich zu berücksichtigen sind, hängt maßgeblich davon ab, ob das KFZ dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zuzurechnen ist.

Weiterlesen »